Erwägungsgrund 4 32011D0724
Deutschland hat am 9. Februar 2011 wegen Entlassungen in fünf Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in den NUTS-II-Regionen Arnsberg (DEA5) und Düsseldorf (DEA1) tätig sind, einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt und diesen Antrag bis zum 28. April 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 4347868 EUR bereitzustellen.