Erwägungsgrund 1 32011D0733
Das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum und die vier Nebenabkommen sind im Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG des Rates am 25. Juli 2007 vorbehaltlich ihres Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden.