Erwägungsgrund 2 32011D0764
Der Befehlshaber der Operation der Europäischen Union hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 mitgeteilt, dass die Schließung des operativen Hauptquartiers am 10. November 2011 erfolgen wird. Der Beschluss 2011/210/GASP sollte deshalb nach Artikel 13 Absatz 3 mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben werden.