Erwägungsgrund 4 32011D0770
Österreich hat am 3. Januar 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 706 Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 49 („Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“) in den NUTS-II-Regionen Niederösterreich (AT12) und Oberösterreich (AT31) in Österreich tätig sind, gestellt und diesen Antrag bis zum 9. Juni 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 3643770 EUR bereitzustellen.