Erwägungsgrund 4 32011D0771
Griechenland hat am 10. Mai 2011 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen ALDI Hellas Supermarket Holding EPE & Assoc. E.E. und bei einem seiner Zulieferer — Thessaloniki Logistics S.A. — gestellt und diesen Antrag bis zum 22. Juni 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2918500 EUR bereitzustellen.