Erwägungsgrund 8 32012D0410BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Philippinen auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der besonderen Behandlung für Reis (2012/410/EU)
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt mit Hinblick auf diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung…
Erwägungsgrund 3 32011D0809BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt über die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung bezüglich der präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten durch die EU (2011/809/EU)
Daher sollte der von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretende Standpunkt festgelegt werden —
Erwägungsgrund 6 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Es ist daher angezeigt, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich des Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32012D0759BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2012 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/759/EU)
Daher ist es notwendig, den im Namen der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts Tadschikistans zur WTO zu vertretenden Standpunkt festzulegen…
Erwägungsgrund 3 32012D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO hinsichtlich des Antrags auf eine WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Europäischen Union für Pakistan zu vertretenden Standpunkt (2012/114/EU)
Es ist daherzweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32012D0017BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union in den zuständigen Gremien der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Russischen Föderation zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/17/EU)
Daher ist es notwendig, den von der Union in den zuständigen Gremien der WTO (Ministerkonferenz oder Allgemeiner Rat) zu vertretenden Standpunkt zum Beitritt…