Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees ATALANTA/5/2011 vom 16. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/846/GASP)
Entsprechend dem Angebot Serbiens, zur Operation Atalanta beizutragen, und gemäß der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und dem Ratschlag des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) sollte der Beitrag Serbiens angenommen werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0846
Erwägungsgrund 2 32011D0846Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen