Erwägungsgrund 1 32011D0864
Gemäß dem Beschlusses 2011/781/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPM BiH zu fassen, wozu insbesondere auch der Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters gehört.