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Gemäß dem Beschlusses 2011/781/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPM BiH zu fassen, wozu insbesondere auch der Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters gehört.
Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden "PSK") im Einklang mit Artikel…
Nach der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags…
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politischen und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2009/475/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse hinsichtlich der…
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des…
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 25 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.