Erwägungsgrund 3 32011D0886
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wird die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wird die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.