Art. 2 32011D0056BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2011/56/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu…
Art. 2 32010D0411BESCHLUSS DES RATES vom 28. Juni 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (2010/411/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu…
Art. 2 32010D0666Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu…
Art. 2 32010D0489BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2010/489/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, im Namen der Union das Abkommen unter Vorbehalt seines Abschlusses zu…
Art. 2 32011D0090BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2011/90/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu…
Art. 2 32011D0265BESCHLUSS DES RATES vom 16. September 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (2011/265/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen, vorbehaltlich seines Abschlusses, im Namen der Union…