Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Februar 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/012 NL/Noord Holland ICT, Niederlande) (2011/99/EU)
Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die als unmittelbare Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
Erwägungsgrund 2 32011D0099
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