Erwägungsgrund 3 32011D0199
Am 16. Dezember 2010 hat die belgische Regierung gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 1 EUV einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 136 AEUV vorgelegt; dabei soll ein Absatz hinzugefügt werden, nach dem die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen — bei unbedingter Notwendigkeit zu aktivierenden — Stabilitätsmechanismus zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt einrichten können, und in dem festgehalten wird, dass die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen dieses Mechanismus strengen Auflagen unterliegen wird. Gleichzeitig hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zu dem künftigen Stabilitätsmechanismus angenommen (Nummern 1 bis 4).