Erwägungsgrund 2 32007D0160BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/160/EG)
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Entwurf der UN/ECE-Regelung festzulegen und vorzusehen, dass die Gemeinschaft, vertreten durch die…
Erwägungsgrund 2 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 2 32007D0159BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/159/EG)
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu…
Erwägungsgrund 2 32006D0363BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Räder für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/363/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0202BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)
Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 2 32015D1402BESCHLUSS (EU) 2015/1402 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.