Erwägungsgrund 4 32012D0016
Frankreich hat am 9. Oktober 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Renault s.a.s. und bei sieben seiner Zulieferer gestellt und diesen Antrag bis zum 25. Januar 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 24493525 EUR in Anspruch zu nehmen.