Erwägungsgrund 5 32012D0680BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich) (2012/680/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32011D0724BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automobilindustrie aus Deutschland) (2011/724/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32010D0201BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2010/201/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32012D0732BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/002 DE/manroland, Deutschland) (2012/732/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32010D0811BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/018 DE/Heidelberger Druckmaschinen, Deutschland) (2010/811/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32012D0261BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. April 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/006 ES/Comunidad Valenciana/Hochbau, Spanien) (2012/261/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Spanien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —