Erwägungsgrund 5 32012D0680BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/015 FR/Peugeot, Frankreich) (2012/680/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32012D0016BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/019 FR/Renault, Frankreich) (2012/16/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Frankreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D0470BESCHLUSS (EU) 2015/470 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/011 BE/Saint-Gobain Sekurit, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32012D0732BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/002 DE/manroland, Deutschland) (2012/732/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32013D0789BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/003 DE/First Solar, Deutschland) (2013/789/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32014D0811BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/002 BE/Carsid, Belgien) (2014/811/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitzustellen —