Erwägungsgrund 3 32013D0007BESCHLUSS DES RATES vom 3. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2013/7/EU)
Gemäß dem Beschluss 2012/292/EU des Rates vom 31. Mai 2012 wurde das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses am 26. Juni 2012 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32011D0709BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/709/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2011/94/EU des Rates im Namen der Union am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32011D0732BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/732/EU)
Das Abkommen wurde im Namen der Union am 23. März 2011 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2011/228/EU des Rates…
Erwägungsgrund 3 32013D0094BESCHLUSS DES RATES vom 26. März 2012 über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (2013/94/EU)
Gemäß dem Beschluss 2013/93/EU des Rates wurde das Übereinkommen vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Europäischen Union am…
Erwägungsgrund 3 32011D0126BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2010/144/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2009…
Erwägungsgrund 3 32009D0947BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/947/EG)
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.