Erwägungsgrund 1 32012D0019
Unter der Bedingung, dass die geltenden verbindlichen Rechtsakte der Union über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen eingehalten werden, sind Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela (im Folgenden „Venezuela“) führen, seit vielen Jahrzehnten in den EU-Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana tätig.