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Die Unterzeichnung des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses über den Abschluss dieses Wirtschaftspartnerschaftsabkommens im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Interims-WPA ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Unterzeichnung des Interimsabkommens zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den…
Die Unterzeichnung des Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Die Unterzeichnung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Die Unterzeichnung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Pazifik-Staaten wird — vorbehaltlich des Beschlusses des…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits wird im Namen der Europäischen Union…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.