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Die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste sollte daher entsprechend geändert werden —
Die in den Anhängen I und II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Listen sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen sollten geändert werden.
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/452/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.