Erwägungsgrund 2 32012D0229
Die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchst-mengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, berichtigt in ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 72, ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.