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Die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates aufgehoben und die Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden geändert. Die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs , berichtigt in ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 72, sollte ebenfalls in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
in einem auf Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines…
Die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung…
Die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der…
Die Höchstgehalte sollten kontinuierlich angepasst werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen sowie den Änderungen der…
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.