Art. 1 32012D0247
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl, mit Ausnahme von nahtlosen Rohren aus rostfreiem Stahl, die einen kreisförmigem Querschnitt, einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 habenDas CEV wird im Einklang mit dem Technical Report , 1967, IIW doc. IX-535-67, den das International Institute of Welding (IIW) veröffentlicht hat, bestimmt. und die derzeit unter den KN-Codes ex73041910 , ex73041930 , ex73042300 , ex73042910 , ex73042930 , ex73043180 , ex73043958 , ex73043992 , ex73043993 , ex73045189 , ex73045992 und ex73045993 eingereiht werden, mit Ursprung in Belarus, wird eingestellt.