Erwägungsgrund 2 32012D0271
Es empfiehlt sich, die Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens aufzunehmen.