Beschluss der Kommission vom 4. Juni 2012 zur Einstellung des auf einen chinesischen ausführenden Hersteller, Hangzhou Bioking Biochemical Engineering Co., Ltd., beschränkten Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (2012/289/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0289
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