Erwägungsgrund 4 32012D0291
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 14. Juni 2012 ab. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahingehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Juni 2012 bis zum 14. Juni 2013 festgelegt wird.