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Zur Beilegung von Streitigkeiten durch regionale Verfahren setzen die Hohen Vertragsparteien einen Hohen Rat als ständiges Gremium ein, in dem jede Hohe Vertragspartei einen Vertreter der Ministerebene stellt und der sich mit Streitigkeiten oder Situationen befasst, die den Frieden und die Harmonie in der Region wahrscheinlich beeinträchtigen.
Artikel 14 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Zur Beilegung von Streitigkeiten durch regionale Verfahren setzen die Hohen Vertragsparteien…
Die Hohen Vertragsparteien bemühen sich um eine engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region. Zu diesem Zweck sorgen die…
Die Hohen Vertragsparteien setzen sich entschlossen und in gutem Glauben dafür ein, Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte es zu Streitigkeiten über Fragen kommen,…
Falls durch direkte Verhandlungen keine Lösung erzielt wird, befasst sich der Hohe Rat mit der Streitigkeit oder Situation und empfiehlt den streitenden…
Die Hohen Vertragsparteien fördern die aktive Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, sozialen, technischen, wissenschaftlichen und administrativen Bereich, in…
Die Hohen Vertragsparteien intensivieren die wirtschaftliche Zusammenarbeit, um soziale Gerechtigkeit zu schaffen und den Lebensstandard der Bevölkerung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.