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Falls durch direkte Verhandlungen keine Lösung erzielt wird, befasst sich der Hohe Rat mit der Streitigkeit oder Situation und empfiehlt den streitenden Parteien geeignete Lösungswege wie Gute Dienste, Vermittlung, Untersuchung oder Vergleich. Der Hohe Rat kann auch seine Guten Dienste anbieten oder mit Zustimmung der streitenden Parteien selbst einen Vermittlungs-, Untersuchungs- oder Vergleichsausschuss bilden. Bei Bedarf empfiehlt der Hohe Rat geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich die Streitigkeit oder die Situation verschärft.
Zur Beilegung von Streitigkeiten durch regionale Verfahren setzen die Hohen Vertragsparteien einen Hohen Rat als ständiges Gremium ein, in dem jede Hohe…
Streitigkeiten, die nicht durch unmittelbare Verhandlungen beigelegt werden, werden von den an den Streitigkeiten beteiligten Parteien dem Verwaltungsausschuß…
Artikel 14 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Zur Beilegung von Streitigkeiten durch regionale Verfahren setzen die Hohen Vertragsparteien…
Die Hohen Vertragsparteien setzen sich entschlossen und in gutem Glauben dafür ein, Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte es zu Streitigkeiten über Fragen kommen,…
Die Vermittlungsstelle hat unverzüglich zwischen der obersten Dienstbehörde und dem Präsidialrat zu vermitteln. Wird keine Einigung erzielt, so spricht die…
Der Rat befindet auf Vorschlag des Hohen Vertreters einstimmig über die erforderlichen Weisungen an die Agentur oder gegebenenfalls eine benannte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.