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Der Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien (im Folgenden „Vertrag“) wurde am 24. Februar 1976 von der Republik Indonesien, Malaysia, der Republik der Philippinen, der Republik Singapur und dem Königreich Thailand unterzeichnet. Seit dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung, sind die folgenden Länder ebenfalls Unterzeichner des Vertrags geworden: Brunei Darussalam, das Königreich Kambodscha, die Demokratische Volksrepublik Laos, Birma/Myanmar, die Sozialistische Republik Vietnam, der Unabhängige Staat Papua-Neuguinea, die Volksrepublik China, die Republik Indien, Japan, die Islamische Republik Pakistan, die Republik Korea, die Russische Föderation, Neuseeland, die Mongolei, der Australische Bund, die Französische Republik, die Demokratische Republik Osttimor, die Volksrepublik Bangladesch, die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka, die Demokratische Volksrepublik Korea, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Republik Türkei und Kanada.
Artikel 18 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Dieser Vertrag wird von der Republik Indonesien, Malaysia, der Republik der Philippinen, der…
Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation und tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde der Hohen Vertragsparteien in Kraft. Drittes…
Artikel 18 Absatz 3 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Dieser Vertrag steht Staaten außerhalb Südostasiens und regionalen Organisationen, denen…
Artikel 18 Absatz 3 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Staaten außerhalb Südostasiens können diesem Vertrag mit Zustimmung aller Staaten…
Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation und tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde der Hohen Vertragsparteien in Kraft. Zweites…
Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation und tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde der Hohen Vertragsparteien in Kraft. Urkunde über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.