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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ÜBERSETZUNG Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien Indonesien, 24. Februar 1976 Die Hohen Vertragsparteien — IN DEM BEWUSSTSEIN der bestehenden historischen, geografischen und kulturellen Bande zwischen ihren Völkern, IN DEM BESTREBEN, Frieden und Stabilität in der Region durch die Achtung von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit und die Stärkung der regionalen Resilienz in ihren Beziehungen zu fördern, IN DEM WUNSCH, Frieden, Freundschaft und gegenseitige Zusammenarbeit in für Südostasien relevanten Bereichen im Einklang mit dem Geist und den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen, der zehn Grundsätze der asiatisch-afrikanischen Konferenz von Bandung vom 25. April 1955, der am 8. August 1967 in Bangkok unterzeichneten Erklärung des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und der am 27. November 1971 in Kuala Lumpur unterzeichneten Erklärung zu stärken, IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Beilegung von Differenzen oder Streitigkeiten zwischen ihren Ländern durch rationale, wirksame und ausreichend flexible Verfahren geregelt werden sollte, so dass negative Einstellungen, die die Zusammenarbeit gefährden oder behindern könnten, vermieden werden, ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit allen friedliebenden Nationen innerhalb und außerhalb Südostasiens zur Förderung von Frieden, Stabilität und Harmonie in der Welt — VEREINBAREN FEIERLICH den Abschluss des folgenden Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit: 1.1.1.1. KAPITEL I: ZWECK UND GRUNDSÄTZE
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