Art. 2 32012D0344BESCHLUSS 2012/344/GASP DES RATES vom 23. März 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Albanien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32012D0486BESCHLUSS 2012/486/GASP DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist/sind, das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0318BESCHLUSS 2011/318/GASP DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Beteiligung der Vereinigten Staaten von Amerika an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0514BESCHLUSS 2011/514/GASP DES RATES vom 22. November 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32011D0361BESCHLUSS 2011/361/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Serbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32013D0012BESCHLUSS 2013/12/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Moldau an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.