Erwägungsgrund 2 32020D0155
Nach Artikel 8 des Beschlusses 2012/389/GASP ist der Status der EUCAP NESTOR und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren der EUCAP NESTOR erforderlicher Garantien, Gegenstand einer Übereinkunft, die nach Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.