Erwägungsgrund 2 32012D0319
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hinsichtlich der Beteiligung Norwegens sollte auch das Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen berücksichtigt werden, insbesondere Artikel 6 über Sicherheit. Die Beteiligung Islands an den GNSS-Programmen sollte jedoch aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt werden.