Erwägungsgrund 3 32012D0428BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2012/428/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0203BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (2013/203/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32012D0471BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/471/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0348BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2009 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2011/348/EG)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0790BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/790/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Das Übereinkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —