Erwägungsgrund 3 32012D0353BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2012/353/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0203BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (2013/203/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0428BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2012/428/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0486BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2013/486/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32012D0471BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/471/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0790BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/790/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —