Erwägungsgrund 4 32012D0401
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens einzubeziehen.