Erwägungsgrund 1 32012D0435
Nach dem Beschluss 2012/108/EU des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (im Folgenden „Abkommen“) am 16. Dezember 2011 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.