Erwägungsgrund 2 32012D0097BESCHLUSS 2012/97/GASP DES RATES vom 17. Februar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2013 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32012D0158BESCHLUSS 2012/158/GASP DES RATES vom 19. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2013 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0171BESCHLUSS 2011/171/GASP DES RATES vom 21. März 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2012 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32012D0168BESCHLUSS 2012/168/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2013 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0641BESCHLUSS 2011/641/GASP DES RATES vom 29. September 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 verlängert werden.
Erwägungsgrund 9 32012D0642BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/639/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2013 verlängert werden.