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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2013 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2014 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2013 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2015 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2012 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.