Erwägungsgrund 10 32009R0951VERORDNUNG (EG) Nr. 951/2009 DES RATES vom 9. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sollte den bewährten Verfahren und den einschlägigen europäischen und internationalen…
Art. 11 Abs. 1 Buchst. b 32012D0504Qualitätssicherung und Kennzeichnung
Förderung und Anwendung eines Kennzeichnungsverfahrens für europäische Statistiken;
Erwägungsgrund 4 32012D0504Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, die statistische Governance in der Union zu stärken und die oben erwähnten statistischen Grundsätze zu wahren.…
Erwägungsgrund 24 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, einheitliche Grundsätze und Leitlinien für die Gewährleistung der vertraulichen Behandlung der für die Erstellung…
Erwägungsgrund 23 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die vertraulichen Daten, die die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft für die Erstellung europäischer Statistiken erheben, sollten…
Art. 6 Abs. 2 32012D0504Aufgaben von Eurostat
Eurostat stellt sicher, dass europäische Statistiken, die allen Nutzern gemäß statistischen Grundsätzen, insbesondere denen der fachlichen Unabhängigkeit, der…