Erwägungsgrund 11 32012D0504
Kommissionstätigkeiten im Hinblick auf andere Statistiken sollten einem Planungs- und Koordinierungsverfahren unterliegen, damit konsolidierte Informationen über diese Maßnahmen gewährleistet sind. Dieses Verfahren sollte von Eurostat gesteuert und sein Anwendungsbereich auf Themen beschränkt werden, die zwischen den zuständigen Dienststellen der Kommission und Eurostat wechselseitig abgestimmt werden.