Erwägungsgrund 4 32012D0537
Dänemark hat am 28. Oktober 2011 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen im Unternehmen Odense Steel Shipyard eingereicht und diesen Antrag bis zum 8. März 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 6455104 EUR bereitzustellen.