Erwägungsgrund 1 32012D0631
Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (im Folgenden „EULEX KOSOVO“) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.