Erwägungsgrund 2 32012D0645
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 19. März 2012 unterzeichnet und wird gemäß Artikel 218 Absatz 5 des Vertrags seit seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 19. März 2012 unterzeichnet und wird gemäß Artikel 218 Absatz 5 des Vertrags seit seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.