Art. 2 32012D0453BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/453/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0646BESCHLUSS DES RATES vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (2012/646/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0283BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union (2012/283/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0471BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/471/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0645BESCHLUSS DES RATES vom 10. Oktober 2012 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2012/645/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0497BESCHLUSS DES RATES vom 8. März 2012 zum Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (2012/497/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.