Erwägungsgrund 4 32012D0471
Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und unbeschadet des Artikels 4 jenes Protokolls nicht an der Annahme dieses Beschlusses und sind durch ihn weder gebunden, noch zu seiner Anwendung verpflichtet.