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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts beträgt 1 680 000 EUR.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie Finanzierungsabkommen mit dem OSZE-Sekretariat und dem UNDP-Büro in Belarus. In diesen Abkommen wird festgehalten, dass das OSZE-Sekretariat und das UNDP-Büro in Belarus die Verpflichtung haben, zu gewährleisten, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsabkommen geschlossen werden.
Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden Verfahren…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und…
Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden Verfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.