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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertrete“) zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch zwei Durchführungsgremien:
Das OSZE-Sekretariat nimmt folgende Aufgaben wahr: — Regionaler Workshop zur Fortbildung maßgeblicher Bediensteter von Teilnehmerstaaten mit Zuständigkeit für die Kontrolle von SALW-Vermittlungstätigkeiten; — Verbesserung des physischen Schutzes von in Belarus und Kirgisistan befindlichen Lagern, in denen konventionelle Waffen und Munition eingelagert sind; — Vernichtung überschüssiger SALW in Belarus und Kirgisistan, damit diese überschüssigen Bestände nicht in den illegalen Handel abgezweigt werden können, und — Einführung einer Software-Anwendung für die Verwaltung der Bestände an SALW zur Verbesserung von Bestandskontrolle, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Waffen.
Das Büro des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in Belarus (UNDP-Büro in Belarus) trifft Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Schutzes von in Belarus befindlichen Lagern, in denen konventionelle Waffen und Munition eingelagert sind.
Das OSZE-Sekretariat und das UNDP-Büro in Belarus nehmen ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OSZE-Sekretariat und dem UNDP-Büro in Belarus.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.