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Am 23. Juni 2003 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2003/468/GASP betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten angenommen, der die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung der in ihrem Hoheitsgebiet ausgeübten Waffenvermittlungstätigkeiten, einschließlich eines klaren Rechtsrahmens für rechtmäßige Vermittlungstätigkeiten, zu ergreifen, und ihnen nahe legt, die Überwachung der außerhalb ihres Hoheitsgebiets ausgeübten Vermittlungstätigkeiten eigener Staatsangehöriger, die in ihrem Hoheitsgebiet ansässig oder niedergelassen sind, zu erwägen.
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Der Rat hat am 25. April 2005 den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP betreffend die im Jahr 2005 vorgesehene Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des…
Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im…
Der Rat hat am 17. März 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
Der Rat hat am 1. März 2010 den Beschluss 2010/126/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/138/GASP und zur Umsetzung der Resolution 1907 (2009) des…
Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.